15. Oktober 2017

Unter welchen Voraussetzungen sind dem Arbeitnehmer Überstunden abzugelten?

1 Antwort

Abzugelten sind geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden (unabhängig davon ob sie notwendig waren oder nicht), sowie geleistete Überstunden, die vom Arbeitgeber nicht ausdrücklich angeordnet wurden, sofern sie notwendig waren oder vom Arbeitnehmer nach Treu und Glauben als notwendig betrachtet werden durften (der Arbeitnehmende muss allerdings den Arbeitgeber darüber informieren). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die Leistung von Überstunden widerspruchslos entgegennimmt. Es erfolgt keine Abgeltung, wenn diese durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen wurde, oder ein allenfalls auf sie anwendbarer Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag einen Ausschlus...
Alexandra M.
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