27. November 2025

Unbezahlter Urlaub, Vorgehen?

  • Wie berechne ich den Monatslohn, wenn zum Beispiel 9 Tage unbezahlter Urlaub in einem Monat mit 30 Kalendertagen bezogen werden?
    Berechne ich den Tagessatz anhand des Jahreslohns (Jahreslohn *12 ÷ 365), oder wird der Monatslohn schlicht durch 30 Tage geteilt?
  • Wie ist die versicherungstechnische Handhabung, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter 3 Wochen unbezahlten Urlaub, danach 1 Woche Ferien und anschliessend erneut 3 Wochen unbezahlten Urlaub bezieht?
    Werden diese Zeiträume zusammengezählt oder separat betrachtet?
  • Muss ich die Mitarbeitenden während eines längeren oder unterbrochenen unbezahlten Urlaubs aktiv bei den Sozialversicherungen abmelden, oder wie ist dabei korrekt vorzugehen?

Kann mir jemand bei diesen Unklarheiten weiterhelfen oder die korrekten Berechnungsmethoden und Vorgehensweisen erläutern?

1 Antwort

Beide Berechnungsarten sind möglich. Es muss diejenige gewählt werden, die vereinbart worden ist (EAV, GAV) oder, falls diesbezüglich nichts vereinbart ist, im Betrieb üblich ist. Häufig gibt das Payrollsystem eine Berechnungsart vor; oder man hat dem Payrollsystem die gewünschte Berechnungsart vorgegeben. Wichtig ist, dass alles dann konsequent auf diese eine Art berechnet wird, und zwar bei allen.

Für den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer 7 Wochen am Stück weg, aber es macht einen Unterschied, ob es sich um unbezahlten Urlaub oder um Ferien handelt. “Die Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört ...” (Art. 3 Abs. 2 UVG). Da während der einen Woche Ferien Lohn fliesst, unterbricht di...

Ronald B.
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