17. April 2023

unbezahlter Urlaub und Kündigung?

Eine Bekannte möchte längere Zeit verreisen (9 Monate), Arbeitgeber wäre auch einverstanden, unbezahlten Urlaub zu gewähren. Nun ist jedoch die Frage aufgetaucht, was wäre, wenn sie doch nicht zurückkehren möchte. Während einer so langen Abwesenheit kann ja viel passieren...

Frage: könnte sie verpflichtet werden, den Urlaub abzubrechen, auch wenn die Kündigungsfrist eingehehalten wird? Ich vermute nein, da der Arbeitgeber auf die Arbeit während der Dauer verzichtet. Eine Einführung könnte auch durch jemand anderen erfolgen und sie müsste zuerst selbst auf den neusten Stand gebracht werden.

Oder würde die Kündigung sogar erst nach Ablauf des Urlaubs greifen? Vielen Dank!

2 Antworten

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Der unbezahlte Urlaub ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Abmachung das währenddessen kein Lohn, aber auch keine Arbeitsleistung nötig ist.

Somit gelten alle anderen Regeln weiterhin. Man kann also auch während des UbU’s künden. Beide Parteien...

Schwierig ist es, dass man jeweils die Übergabe belegen kann, wenn z.B. jemand im Amazonasbecken eine Auszeit nimmt.

Muss die Person den UbU abbrechen? Nein, wozu auch. Wenn jemand 9 Monate weg ist, so ist die Stellvertretung geregelt und somit auch ein Wissenstransfer zur neuen Person. Ob die Person für die Stellensuche abbrechen will, muss sie selber entscheiden. Mag ja sein, dass genügend Kapital da ist um die Weltreise zu beenden und dann sehen wir weiter... Auch die Einstelltage vom RAV seien hier erwähnt, aber auch das kann man überleben.

So, wenn man das alles weiss.... ist es doch immer wieder interessant zu sehen...

Peter Z.
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Wenn vertraglich (GAV, EAV) diesbezüglich nichts geregelt ist, empfiehlt es sich, die Auswirkungen des unbezahlten Urlaubs auf das Kündigungsrecht in der Vereinbarung zum unbezahlten Urlaub zu regeln. Schliesslich könnte es ja sein, dass der Arbeitgeber auf die Idee kommt, zu kündigen, und da ist eine Regelung, die da lautet, dass die Kündigungsfrist erst nach Beendigung des unbezahlten Urlaubs zu laufen beginnt, sicher hilfreich, um eine Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Dies natürlich insbesondere auch betreffend Urlaubsabbruch bei Kündigung.
Wenn die Arbeitnehmerin während ihres unbezahlten Urlaubs kündigt, muss sie sicherstellen,...

Ronald B.
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