29. September 2025

Überzeit kompensieren?

Liebe alle, bei uns im Reglement steht folgendes:

“Eine Kompensation des Zeitguthabens kann erst nach... Bezug des Ferienguthabens...erfolgen. Dabei wird Überzeit zuerst kompensiert.”

Beispiel als Annahme: eine Person hat 30 Überstunden und 5 Std. Überzeit und die letzte Woche hat diese Person am

Montag 7.30h

Dienstag 7.45h

Mittwoch 7.45h

Donnerstag 7.30h

Freitag 7.00h

statt 8h gearbeitet.

Das System zieht automatisch die 2.30h von den Überstunden ab (jeden Tag einzeln).

Das Zeiterfassungs-Team “streicht” die Überstunden und trägt Überzeit statt dessen ein, weil die Person Überzeit auf ihrem Konto hat und diese zuerst kompensieren sollte.

Diese Anpassungen werden immer Anfang Monat im Folgemonat durchgeführt.
Dies macht das Unternehmen seit Einführung dieses Zeitsystems vor 6 oder 7 Jahren.
Jetzt gab es bei mir die Beschwerde von meinen Peers in der GL, dass dies rechtlich nicht erlaubt ist, wenn mal jemand 10min oder 30min eher gehen will. Man darf Überzeit nur abziehen, wenn ersichtlich ist, dass der/die Mitarbeitende auch frei haben möchte an diesem Tag.
Kann mir das jemand bestätigen wie dies gesetzlich ok oder nicht ok ist?
Dürfen wir weiterhin die Überzeiten in Minuten abziehen, wenn Mitarbeitende diese haben und mal eher gehen oder dürfen wir die Überzeiten nur abändern, wenn ersichtlich ist, dass die Person auch einen halben bzw. ganzen Tag frei haben wollte.
vielen lieben Dank

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

“Wird Überzeitarbeit im Einverständnis mit dem einzelnen Arbeitnehmer innert eines angemessenen Zeitraums durch Freizeit von gleicher Dauer ausgeglichen, so ist kein Zuschlag auszurichten” (Art. 13 Abs. 2 ArG).
Überzeit kann somit nur im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn vereinbart ist, dass zuerst Überzeitstunden und...

Ronald B.
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