Überstunden streichen?
Eine Mitarbeiterin hat trotz mehrfacher mündlicher Anweisung, keine weiteren Überstunden zu leisten, weiter Überstunden geleistet.
Nun tritt sie aus und die Frage besteht, ob ihr ein Teil der Überstunden gestrichen werden darf, da sie nicht angeordnet waren.
2 Antworten
“Wird gegenüber dem zeitlichen Umfang der Arbeit, der verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist, die Leistung von Überstundenarbeit notwendig, so ist der Arbeitnehmer dazu soweit verpflichtet, als er sie zu leisten vermag und sie ihm nach Treu und Glauben zugemutet werden kann” (Art. 321c Abs. 1 OR).
Grundsätzlich weiss der Arbeitnehmer am besten, ob das Leisten von Überstunden notwendig ist, da er am nächsten an der Arbeit dran ist und die Ressourcen zur Bewältigung der Arbeit am besten kennt. Der Arbeitnehmer muss zudem im Rahmen seiner Treuepflicht (Art. 321a Abs. 1 OR) die berechtigten Interessen des Ar...
Mehrstunden sind keine Überstunden.
Überstunden müssen notwendig sein (OR Art. 321c).
Freiwillig geleistete Mehrstunden müssen nicht als Arbeitszeit akzeptiert werden. Somit k...