Überstunden abbauen?
Hallo
unsere Mitarbeitende haben über die letzten Monate Überstunden aufgebaut und wir wollen diese nun abbauen. Da das Business schnelllebig ist, können wir nicht Monate vorab planen. Deshalb die Frage, wieviel Zeit Vorlauf müssen wir Mitarbeitende vorwarnen die Stunden abzubauen, z.B. können wir am Dienstag Bescheid geben, dass der/die Mitarbeitende nicht kommen brauch am [welcher Tag / Woche].
danke
1 Antwort
Es kommt darauf an, was schriftlich vereinbart worden ist.
Wurde nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen (Art. 321c OR). Dann können entstandene Überstunden nur im Einverständnis mit den Arbeitnehmern zeitlich kompensiert werden (Art. 321c Abs. 2 OR). Dieses Einverständnis umfasst auch den Zeitpunkt. Wenn also der betreffende Arbeitnehmer einverstanden ist, ...