05. März 2024

Termine mit KESB während Arbeitszeit

Ein Mitarbeiter muss verschiedene Termine im Zusammenhang mit der KESB (u.a. Sorgerecht wegen der Tochter) und weiteren Stellen wahrnehmen. Natürlich kann er diese auch während der Arbeitszeit wahrnehmen. Gilt die Zeit aber als bezahlte Absenz und müssen wir als Arbeitgeber die Stunden übernehmen? Oder muss der Arbeitnehmer die durch die Termine entstandenen Minusstunden aufarbeiten? Er ist im Monatslohn mit einem 100%-Pensum angestellt.

1 Antwort

Bei besonderen Anlässen, Behördengänge gehören dazu, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die dazu nötige freie Zeit, “ausserordentliche Freizeit”, zu gewähren (Art. 329 Abs. 3 OR). Der Bezug ist mit dem Arbeitgeber abzusprechen, und der Arbeitnehmer hat den Behördengang wenn möglich (z.B. bei Teilzeitarbeit, gleitender Arbeitszeit) ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen.

Ist vertraglich (Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag) nichts bezüglich Lohnfortzahlung in diesen Fällen geregelt, wird den Arbeitnehmern im Monatslohn d...

Ronald B.
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