Teilzeitmitarbeitende Feiertage?
Liebe alle
Bei uns haben die Teilzeitangestellten ihr Arbeitspensum im Vertrag schriftlich geregelt. Darin ist aber nur der %-Satz hinterlegt und nicht die z.Bsp. definierten Arbeitstage. Diese sind in der Regel mit dem Manager vereinbart und mehr oder weniger fix. Um die Flexibilität zu bewahren, können diese aber auch mal spontan ändern. Bsp. sind die Arbeitstage in der Regel Mo und Di den ganzen Tag und am Mittwoch der Vormittag. Können diese nach Rücksprache mit dem Manager und dem Team gewechselt werden zu Mo und Di frei, dafür Do und Fr arbeiten.
Im System haben wir jedoch nicht die effektiven Arbeitstage hinterlegt (um eben die Flexibilität zu gewährleisten), sondern pro Tag die pro rata Sollstunden. 41h / Woche bei 100% = 8.2h pro Tag, bei einem 50% Pensum somit 4.1h pro Tag. Egal, wie der Mitarbeitende arbeitet.
Wie vermutlich einige das Problem kennen, gibt es teilweise Probleme bei den Feiertagen. Wenn ein solcher nun an einen Tag fällt, bei dem der MA in der Regel 8.2h gearbeitet hätte, dann werden ihm nur 4.1h gutgeschrieben, weil ja nur das hinterlegt ist. Respektiv, die Person muss in dieser Woche einfach 4.1h weniger arbeiten, da die Sollstunden am Feiertag 0 sind. Bsp. mit Ostermontag: normale Woche bei 50% Pensum 20.5h, mit Feiertag am Ostermonat Sollzeit 16.4 (Mo 0h, Di bis Fr 4.1h.
Wenn nun ein Feitertag auf einen Tag fällt, an dem die Person nicht gearbeitet hätte (z.bsp. auf einen Do) dann muss der Mitarbeitende in dieser Woche entsprechend weniger Arbeiten und macht 4.1h Mehrstunde.
(Mo und Di je 8.2h, Mi 4.1 = 20.5 Istzeit.
Mo, Di, Mi und Fr je 4.1h = Sollzeit 16.4h)
Sind wir mit unserer Handhabung gesetzlich korrekt unterwegs, oder müssen wir unser System ändern?
Besten Dank für Eure Rückmeldung und liebe Grüsse, Janine
2 Antworten
Liebe Janine
Gerne gebe ich dir eine umfassende Rückmeldung zu eurer aktuellen Handhabung sowie zu den möglichen Auswirkungen der verschiedenen Zeitbewertungsmodelle.
Ihr verwendet das Lineare Zeitmodell, bei dem das System davon ausgeht, dass alle Mitarbeitenden – unabhängig vom Pensum – auf fünf Tage verteilt arbeiten. Die Wochenarbeitszeit wird linear auf Montag bis Freitag heruntergebrochen.
Das bedeutet:
- Vollzeit: 41h/Woche → 8.2h Sollzeit pro Tag
- 50 % Pensum → 4.1h Sollzeit pro Tag
- Feiertagsgutschrift ebenfalls pro Rata, z. B. 4.1h bei 50 %
Dieses Modell entspricht der in der Schweiz anerkannten Wertmethode, welche Feiertage proportional vergütet. Egal, an welchem Tag sie liegen.
Unter dem linearen Modell kann es dazu kommen, dass Teilzeitmitarbeitende durch Feiertage:
- mal „positiv“ rauskommen
→ Wenn der Feiertag auf einen freien Tag fällt, reduziert sich die Wochen-Sollzeit, was zu einem Plus führen kann. Diese Konstellation ist üblich und wird in der Praxis als normal betrachtet. - mal „negativ“ rauskommen
→ Wenn der Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, erhalten sie nur ihre reduzierte Tages-Sollzeit gutgeschrieben (z. B. 4.1h), obwohl sie normalerweise an diesem Tag mehr gearbeitet hätten.
Dieser Effekt ist in der Wertmethode bewusst vorgesehen und ebenfalls rechtlich korrekt.
Wichtig: Über das Jahr hinweg gleichen sich diese Effekte erfahrungsgemäss aus, weil Feiertage nicht immer auf dieselben Wochentage fallen. Genau aus diesem Grund wird die Methode als fair betrachtet.
In der P...
Ja, ändert euer System! Wenn die Arbeitstage “mehr oder weniger fix” sind, dann hinterlegt diese Tage dem System. Dann ist das Feiertags-Problem (und weitere!) gelöst. Das System soll die Realität abb...