23. April 2024

Teilzeit, AUF und Neuanstellung

Sachverhalt:

Bewerberin arbeitet 40% bei einer anderen Firma.

Ergänzende Neuanstellung bei uns mit einem Pensum von 30%, somit hat sie ein Gesamtpensum von 70%.

Bewerberin hat seit einem Unfall vor ein paar Monaten ein Schmerzsyndrom im Fuss und kann in anderer Firma nur mit Mühe ganztags arbeiten. Bei uns wäre es eine sitzende Tätigkeit und sie ist sehr zuversichtlich dass es gehen würde.

Dürfen wir sie trotzdem anstellen?

Was passiert, wenn sie bei uns wegen dem Schmerzsyndrom auch nicht voll arbeiten kann?

Wer würde unseren Lohnausfall übernehmen, bzw. sind wir in diesem Fall auch zur Lohnfortzahlung verpflichtet?

Können wir uns vertraglich absichern?

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Ihr könnt sie anstellen, da während der Probezeit keine Lohnfortzahlungspflicht besteht. In diesen drei Monaten kann sich zeigen, ob es geht oder nicht und ihr könnt ggfls. mit der 7tägigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen.

Ist die Verhinderung auf den Unfall zurückzuführen, so wäre die Unfallversicherung haftbar, aber nur für den Versicherungszustand, zum Zeitpunkt des Unfalles. Also wird diese nichts an euch zahlen müssen.

Schmerzsyndrom kann aber ...

Peter Z.
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