04. Februar 2020

teilweise arbeitslose Person?

Wenn aus wirtschaftlichen Gründen einer Person das Arbeitspensum von 100% auf 80% gekürzt werden muss, hat dann die Person Anrecht auf ALV-Gelder für die fehlenden 20%?

1 Antwort

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Gute Frage!

Ja, bei Kürzung des Arbeitspensums von 100% auf 80% hat der AN Anspruch auf ALV-Taggelder (vgl. AVIG-Praxis 2020, B91).

Allerdings führt diese Teilarbeitslosigkeit des AN dazu, dass wenn er dafür Taggelder beanspruchen will, er aufgrund der im Sozialversicherungsrecht ihm oblie...

Marc F.
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