16. April 2024

Teil-Arbeitsunfähigkeit im Abschlusszeugnis?

Hallo zusammen

Wir haben eine Mitarbeitende, welche seit 01.01.2021 zu 100 % bei uns arbeitet. Durch einen Unfall ist sie seit 15.01.2023 zu 50 % arbeitsunfähig. Sie arbeitet seit dem Unfall ihre 50 % regulär. Leider mussten wir feststellen, dass es auf Dauer keine Lösung ist ihre Stelle mit einem 50 % Pensum zu führen. Die Stelle muss mit 100 % abgedeckt sein und da es sich um spezielle Einsatzzeiten und Einsatzorte im ganzen Kanton handelt, macht es einfach keinen Sinn mit 50 %. Aufgrund dessen wurde der Person gekündigt. Da die Arbeitsunfähigkeit nun über ein Jahr dauert und auch der Grund für die Kündigung ist, sehen wir es als Pflicht dies im Arbeitszeugnis zu erwähnen. Die Mitarbeiterin möchte das aber nicht.

Wie würdet ihr vorgehen?

Herzlichen Dank im Voraus!

2 Antworten

Frage: ist sie denn nun Teilinvalide und das wird auch nicht mehr anders?

Wie Ronald schreibt, müsst/könnt ihr auf das 50% Pensum hinweisen. Ich den...

Peter Z.
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Statt auf das halbleere, auf das halbvolle Glas hinweisen: ... Sie hat ab 01.01.2021 in einem Vollzeitpensum gearbeitet; ab 15.01.2023 reduzierte sich das Arbeitspensum auf 50 %. ... Das Arbeitsve...

Ronald B.
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