07. August 2019

Sperrfirst berechnen ?

Ein Mitarbeiter war von 15.11.18 bis 31.3.2019 wegen Unfall arbeitsunfähig. Aktuell ist er in gekündigtem Zustand, Austritt wäre der 30.9.2019. Im September muss er wieder operiert werden. Kann die vorangehende Arbeitsunfähigkeit an die Sperrfirst angerechnet werden?

3 Antworten

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Hallo,

Wenn es sich um einen Rückfall handelt, kann die Arbeitsunfähigkeit an die Sperrfrist angerechnet werd...

Tanja H.
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Ergänzend zu Tanjas Antwort.

Sperrfristen sind Dienstjahresabhängig. Es kann also sein, dass die Sperrfrist abgelaufen ist, aber durch ein neues Dienstjahr nun plötzlich wieder eine längere Sperrfrist aktiv wird.

Diese Maximalfristen sind nach Dienstjahren abgestuft:

  • 30 Tage im 1. Dienstjahr
  • 90 Tage vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr
  • 180 Tage ab dem 6. Dienstjahr

Im obigen Fall muss als...

Peter Z.
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Falls der damalige Unfall die Ursache für die Operation ist, wird die erste...

Roy L.
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