29. November 2021

Sonntagsarbeit?

Guten Tag

Ich bin neu im Betrieb als Leiterin Finanzen und Services angestellt. In unserem Personalreglement steht:

Ausnahmsweise kann in Absprache mit der vorgesetzten Stelle und den betroffenen Mitarbeitenden auch an Samstagen oder an Sonn- und Feiertagen bis 23.00 Uhr gearbeitet werden. Die geleisteten Stunden sind Teil der Jahresarbeitszeit und es werden keine Zulagen ausgerichtet.

Meine Fragen: Wir haben zwei Personalkategorien:

Kategorie 1: Personen die mehr als 6 Sonntage arbeiten

Kategorie 2: Personen die nur vereinzelt an Sonntagen arbeiten (z.B. an Märkten)

zu Kategorie 1: so wie ich verstehe, ist die Sonntagsarbeit Teil des Grundlohns, somit keine weiteren Zulagen geschuldet.

zu Kategorie 2: kann man die Zulagen wirklich wegbedingen via Passus im Personalreglement? So wie ich verstehe ist die Zulage im Arbeitsgesetz keine “kann” Formulierung.

Herzlichen Dank für die Antwort.

2 Antworten

Ich würde mal als erstes nach der Sonntagsarbeitsbewilligung nachfragen beim HR.

Da ihr regelmässige Sonntagsarbeit habt, muss das vorliegen. Ansonsten wären es Bewilligungen für einzelne Tage. Aber immer muss eine Bewilligung vorliegen. Kanton oder SECO.

Überstundenzuschläge kann man vertraglich wegbedingen. Überzeiten hing...

Peter Z.
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Ist der Betrieb und sind die Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz unterstellt, gelten dessen zwingenden Bestimmungen, beispielsweise Lohnzuschlag von 50 % für vorübergehende...

Ronald B.
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