25. September 2023

Sonntag Anreise für ein Meeting?

Bereits am Sonntag muss der Mitarbeiter für ein Meeting/Kongress anreisen, welches am Montag Morgen beginnt. Was gilt hier? Was muss vergütet werden?

2 Antworten

Ist der Betrieb bzw. der Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz unterstellt, gilt:
Die Wegzeit, die länger als der übliche Arbeitsweg dauert, gilt als Arbeitszeit (Art. 13 Abs. 2 ArGV1). Dies allerdings nur für die in der Schweiz zurückgelegte Wegzeit (Art. 13 Abs. 3bis ArGV1), weil das Arbeitsgesetz nur in der Schweiz gilt.

Handelt es sich um vorübergehende Sonntagsarbeit, ist ein Lohnzuschlag von 50 % zu zahlen (Art. 19 Abs. 3 ArG). Handelt es sich um vorübergehende Nachtarbeit ist ein Lohnzu...

Ronald B.
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Ich habe das mal eingehend für einen US-amerikanischen Pharmakonzern geklärt. Er wollte partout nicht einsehen, dass die Anreise aus der Schweiz nach Boston für die Mitarbeitenden Lebenszeit darstellt, über diese sie während des Transatlantikfluge...

Marc F.
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