26. Mai 2025

Selbständigkeit

Wir haben in unserem Betrieb eine selbständige Einzelfirma mit Malerarbeiten beauftragt. Im Jahr 2023 und 2024 hat diese Firma in unserem Auftrag einen grossen Umbau durchgeführt. Nun befürchte ich, dass er während fast 2 Jahren kaum andere Auftraggeber hatte und den grössten Teil des Umsatzes durch uns bestritten hat. Wie sieht das mit der Aberkennung der Selbständigkeit aus? Also soll ich direkt bei der AHV nachfragen oder soll ich die nächste Kontrolle abwarten. Und was passiert wenn ihm die Selbständigkeit aberkannt wird? Muss ich dann die Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge der Sozialversicherung tragen?

2 Antworten

Guten Tag

Es ist gut in diesem Fall abzuklären, ob es sich nicht über diese längere Zeit um eine Scheinselbstständigkeit gehandelt hat. Ich würde in einem ersten Schritt das Gespräch mit der Person suchen und ihre Befürchtungen mitteilen, eventuell können diese bereits in diesem Gespräch beseitigt werden. Sollte dies so gewesen sein, können die Abklärungen zusammen getroffen werden. Ich würde auf jeden Fall die betroffene Person involvieren und nicht selbstständig Abklärungen treffen. Es sind mehrere Faktoren ausschlaggebend, welche nicht 100% aus...

Marina Z.
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Ich teile deine Befürchtungen, aber es gibt Hilfe....

Als erstes hoffe ich, dass du von ihm eine Bestätigung der Ausgleichskasse verlangt hast, dass er Selbstständig gemeldet ist. Dann eine Bestätigung, dass er die Einkommen korrekt jedes Jahr abgerechnet hat.

Wie sieht der Auftrag aus, welchen ihr mit ihm abgemacht habt?

Hat er Ang...

Peter Z.
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