14. Juli 2020

Schutzkonzept: Einhaltung nicht möglich, kann ich mich weigern und im HO bleiben?

Unsere Corona-Task-Force hat ein Schutzkonzept erstellt, das vorsieht, dass wir ab August mind. 3 Tage wieder vor Ort im Office sein müssen. Ich bin der Meinung, dass mit unseren Tischen der Mindestabstand von 1.5m nicht eingehalten werden kann. Auch sonst - Essbereich etc. wird es meiner Ansicht nach sehr knapp. Ich mache mir daher etwas Sorgen, würde lieber weiterhin im Homeoffice bleiben (arbeite vor allem in HR-IT Projekten, sprich HO ist gut machbar). Wie sehen meine Rechte hier aus? Kann ich mich weigern? Danke euch.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Seit dem 22. Juni 2020 sind die Homeoffice-Empfehlung sowie die spezifischen Vorgaben zum Schutz von besonders gefährdeten Personen aufgehoben. Die Arbeitgeber entscheiden wieder selber darüber, wie die Arbeitnehmenden geschützt werden und ob sie von zu Hause oder im Büro arbeiten sollen.

Im Umkehrschluss heisst das, dass Sie sich nicht auf die frühere COVID-19-Verordnung 2 berufen können - falls Sie damals zu einer Risikogruppe gehörten.

Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wo Sie Ihre Arbeit verrichten dürfen. Ob das "an den Arbeitsplatz zitieren" für einen der raren HR-IT-Spezialisten resp. Spezialistin sinnvoll ist, lasse ich hier unbeantwortet.

M.E. bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ohne starke rechtliche Ar...

Marc F.
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