08. Januar 2024

Schlechtwetterentschädigung?

Hallo zusammen

Muss auf der Lohnabrechnung nachgewiesen werden, wenn eine Schlechtwetterentschädigung gesprochen wurde? Wir zahlen trotzdem 100 % Lohn und erhalten von der ALV einfach die 80 %.

Vielen Dank für eure Antworten.

Beste Grüsse Karen

1 Antwort

Nein, nicht zwingend. Art. 48 AVIG regelt die Zahlung an Arbeitgebende. Da die Zahlung AHV und Steuerrechtlich gleich ist, besteht primär kein Handlungsbedarf bezüglich Lohndeklaration.

Was hier nicht unerwähnt bleiben sollte ist aber, dass man nicht Schlechtwetterentschädigungen geltend machen soll und der Mitarbeitende arbeitet weiter. Unter diesem Gesichtsp...

Peter Z.
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