01. Oktober 2020

Schichtzulage bei Langzeitkrankheit?

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zu 2 Situationen:

1. Ein Schichtmitarbeiter ist seit über einem Monat nun krank und wir müssen die Person bei der KTG anmelden. Hat er weiterhin die Schichtzulage zu Gut, obwohl er ja gar nicht arbeitet im Moment und muss die Schichtzulage bei der KTG Lohnmeldung berücksichtigt werden?

2. Ein Schichtmitarbeiter hat eine Arbeitsplatzbezogene Krankheit und die KTG übernimmt keine Taggelder. Wie lange müssen wir den Mitarbeiter noch bezahlen und zu welchem % Satz?

Zusatzfrage zu Situation 2:

Der Mitarbeiter ist jetzt wieder zu 50% arbeitsfähig und wir haben ihm jetzt eine neue Stelle geschaffen, wo er während seiner Teilarbeitsunfähigkeit arbeiten könnte (ohne Schicht). Was müssen wir ihm bezahlen? Schichtzulage ja/nein? 50% Lohn oder doch mehr?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Liebe Grüsse

1 Antwort

Zu 1.:

Für die Abwesenheiten müsst ihr ihm den Lohn bezahlen "als hätte er gearbeitet". Art. 324a OR.

Also mit den Schichtzulagen, welche mit Durchschnittswerten zu befüllen sind.

Da die Schichtzulagen Lohnbestandteil sind, wofür ihr hoffentlich auch Prämien an die Versicherung abliefert, gehören sie in die Meldung and die Versicherung rein.

Zu 2.:

Das ist übel.... denn er kann ja überall anderswo arbeiten. Somit muss er arbeiten bei euch... und bekommt ganz normal Lohn. Es stellt sich mir die Frage, ob er - da er ja grundsätzlich nicht krank ist - kündbar ist. Fraglich ist dabei sicher auch, ob die Krankheit vorübergehend oder chronisch ist. (Bäckerallergie...)

Zusatzfrage: er ist also zu 50% Arbeitsplatzkrank?? Da müsste man mehr wissen, denn sowas hatte ich noch nie gehört. "Mein Arbeitsplatz macht mich Krank, ab...

Peter Z.
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