26. März 2024

Rückwirkendes Arztzeugnis?

Grüezi mitenand

Ein Mitarbeiter (im gekündigten Arbeitsverhältnis) hat gestern ein rückwirkendes Arztzeugnis eingereicht welches eine Krankschreibung zu 50% vom 6. Februar bis 30. April 2024 attestiert.
Ich kenne Fälle von bis zu einer Woche rückwirkende Arztzeugnisse, aber hier handelt es sich um fast zwei Monate rückwirkend, ist das erlaubt?
Wenn ja, wie wird das gehandhabt? Er hat ja im Februar und März normal in seinem 80 % Pensum gearbeitet. Muss ich ihm die halben Krankentage nun rückwirkend gutschreiben? Das würde ja einiges an “Überstunden” zur Folge haben.
Kennt jemand einen ähnlichen Praxisfall?
Danke für eure Rückmeldungen.

2 Antworten

Da der Arbeitnehmer während der Zeit der behaupteten Arbeitsunfähigkeit “normal gearbeitet” hat, tendiert der Beweiswert dieses Arztzeugnisses gegen null, denn Arztzeugnisse attestieren eine Arbeitsunfähigkeit. Arbeitet der Arbeitnehmer “normal” (= ohne Leistungseinschränkung), beweist er damit, dass bisher keine Arbeitsunfähigkeit bestanden hat.

Da die Qualität des Arztzeugnisses bezweifelt werden kann, sollte ein Vertrauensarzt beigezogen werden. Attestiert dieser eine Arbeitsunfähigkeit, dann gilt diese frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem der Arbeit...

Ronald B.
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Ärzte unterliegen strengen Regeln, wenn sie die Arbeitsunfähigkeit testieren. Andernfalls sie ein falsches Zeugnis ausstellen, was für den Arzt gravierende strafrechtliche und standesrechtliche Folgen haben kann.

Es macht wenig Sinn, in diesem Forum nach “üblichen Fällen” zu suchen, da wir die Krankenakte ihres MA nicht kennen. Vielleicht stand dieser schon seit längerem in Kontakt mit dem Arzt?

Wenn ihr MA “normal” in seinem 80% Pensum gearbei...

Marc F.
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