13. April 2026

Rückwirkendes Arztzeugnis akzeptieren?

Wir haben eine Mitarbeiterin, die ab dem 1. Absenztag ein Arztzeugnis einreichen muss. Folgende Ausgangslage:

Krank von 03.04.-04.04.2026.

Nachdem die Leitung am 05.04.2026 erneut nach einem Arztzeugnis gefragt hat, teilte die Mitarbeiterin mit, dass das Arztzeugnis bereits vorhanden sei und in ihrem internen Postfach (Das war nicht der Fall).

Nun haben wir ein Arztzeugnis erhalten, datiert mit dem 10.04.. Darauf ist vom Arzt geschrieben “Frau XX steht wegen Krankheit seit 10.04.2026 in meiner Behandlung.” Er bestätigt zudem die Arbeitsunfähigkeit vom 03.-04.04.2026 darauf.

Muss dieses Arztzeugnis so akzeptiert werden?

1 Antwort

Am HR Festival hat der Referent von Centre Patronal zum Thema Arztzeugnisse sehr deutliche gemacht, dass man nicht jedes Zeugnis akzeptieren muss.

Im vorliegenden Fall ist es doch bemerkenswert, dass die Person schon ab dem 1. Tag ein Zeugnis beibringen muss. Dann dass der 3. April der Karfreitag war, also ein Feiertag. Und der 4. April dann ein Samstag. Man scheint bei euch an diesen Tagen zu arbeiten, ansonsten wäre es ja kein Problem.

Es zeigt aber auch, dass die Person wohl wie alle anderen in der Familie, gerne frei gehabt hätte. Ich weiss, böswillige Unterstellung...

Nun denn, die Beweislast liegt bei der Person und ein Zeugnis von einem Arzt eine Woche nachher ausgestellt beweist leider nicht, dass sie zum genannten Zeitpunkt krank war. Ich gehe mal davon aus, dass sie nach dem 4. April wieder gearbeitet hat...

Peter Z.
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