14. August 2018

Rückstellungen von Ferien- und Überzeitguthaben?

Gibt es verbindliche Richtlinien zu Rückstellungen von Ferien- und Überzeitguthaben sowie Dienstaltersgeschenken? Soll beispielsweise der Ferienanspruch für die Dauer der Kündigungsfrist miteinbezogen werden? Und wie sieht es mit dem Anteil Sozialleistungen aus? Sachgerecht ist wohl ein pauschaler Zuschlag, wie hoch soll dieser angesetzt werden? Könnt ihr mir Literatur zu diesem Thema empfehlen?

1 Antwort

Das OR schreibt die Buchhaltungsrichtlinien vor. Demnach sind alle Schulden entsprechend der tatsächlichen Höhe aufzuführen. Hierzu gehören auch Schulden gegenüber Mitarbeitenden, hier Ferien, GLAZ, Überstunden und dergleichen. Sie müssen korrekt berechnet werden um dem Anspruch, dass Schulden nicht tiefer bewertet werden dürfen, zu entsprechen.

DAG's sind noch nicht fällig und fallen somit nicht in die Transitorischen Passiven sondern allenfalls in die Rückstellungen.

Die Bilanz ist eine Stichtagsaufstellung. Sprich genau an diesem Tag sind soundsoviele Franken Ferien/GLAZ/Überstunden/Überzeitst...

Jürg S.
4 Bewertungen

Schließen