22. Juni 2021

Richterlicher Beschluss?

Ein Mitarbeiter ist nach dem Austritt mit Forderungen gekommen. Diese wurden vor dem Friedensrichter verhandelt Teilweise gutgeheissen.

Aber im Urteil steht "Die Beschuldigte hat dem Mitarbeitenden CHF 5'000.- Brutto für Netto zu vergüten".

Meiner Meinung nach ist dies kein Lohnbestandteil und wird einfach bezahlt. Kommt nicht auf die Lohnliste, nicht AHV Pflichtig, nicht Steuerpflichtig.

Liege ich falsch? Wer hatte schon solche Zahlungen zu administrieren?

Lieben Gruss

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Vielen ist nicht bewusst, dass die Schlichtungsbehörde bis zu einem Streitwert von CHF 5k den Parteien ein Urteilsvorschlag vorlegen kann, den sie akzeptieren oder abweisen können (Art. 210 ZPO).
Es gibt Kantone, in denen der Streitwert inkl. der Sozialanteile (brutto) und solche, in denen der Streitwert ohne Sozialanteile (netto) berechnet wird.

Im hier wohl akzept...

Marc F.
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Ich glaube es kommt darauf an, für was genau der Mitarbeiter diese Zahlung erhält (Zweck). Ich würde sic...

Kathrin S.
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