07. Dezember 2022

Rentner möchte freiwillig arbeiten. Was ist zu beachten?

Ein ehemaliger Mitarbeiter, der jetzt im Ruhestand ist, ist gerne bereit, uns in seiner Freizeit zu helfen. Er möchte nicht in bar bezahlt werden, da er keine zusätzlichen Steuern zahlen möchte. Da es sich nur um ein paar Stunden pro Monat handelt und er den Freibetrag von Fr. 1400 AHV nicht erreichen würde, möchte er nur eine Bezahlung in Form von Gutscheinen oder ähnlichem. Ich mache mir Sorgen, was passiert, wenn er einen Unfall hat, während er uns hilft, und würde es daher vorziehen, ihm einen kleinen Stundenbetrag zu zahlen. Es gibt jedoch das Argument, dass er in seiner Freizeit tun kann, was er will, und dass er im Falle eines Unfalls durch seine Krankenversicherung abgesichert wäre. Hat jemand einen ähnlichen Fall, und wie haben Sie ihn gelöst?

1 Antwort

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Arbeitsrechtlich: Wenn er arbeitet und dafür entschädigt wird, handelt es sich um Erwerbstätigkeit, nicht um “Freizeit”. Entsprechend gelten die arbeitsrechtlichen Vorschriften, auch diejenigen betreffend Lohnfortzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung.

Sozialversicherungsrechtlich: Beitragspflicht AHV/IV/EO (aber mit Freibetrag); Beitragspflicht UVG (Unfalldeckung der Krankenversicherung nicht sistieren, wenn...

Ronald B.
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