24. Mai 2019

Rechtslage bei Pflege von Mutter?

Wenn das Kind erkrankt, hat man als Eltern Anspruch auf 3 bezahlte Tage. Wie ist die Handhabe bei der sporadischen Pflege der Mutter? Wenn sie z.B. an Krebs erkrankt und der Mitarbeiter kümmert sich abends immer um die Mutter. Und auf einmal muss der Mitarbeiter tagsüber gehen? Und dann ist die Pflege organisiert und innerhalb von 2 Monaten fällt die Pflege aus und der Mitarbeiter muss wieder einspringen, u.s.w. Ich habe im deutschen Gesetz dazu etwas gefunden (maximal 10 Tage)- aber im schweizerischen Arbeitsrecht habe ich v.a. die Tage gefunden für die Pflege des Kindes.

1 Antwort

Die Pflege kranker Kinder ist über die Elterliche Sorge (Art. 296, ZGB), welche die gesetzlichen Vorgaben enthält, geregelt.

Umgekehrt gibt es keine Gesetze, welche die Kinder zwingen den Eltern zu schauen.

Was wäre nun, wenn besagte Mutter im Beispiel keine Kinder hätte, welche sie pflegen würden? Oder diese ortsabwesend sich aufhalten... z.B. in Amerika leben.

In der Schweiz - welche ein gut ausgebautes Sozial- und Versicherungswerk hat, würde die Spitex einspringen. (auch für Haushaltsarbeiten, Einkaufen, usw. ) Damit ist die Versorgung generell und medizinisch sichergestellt.

Auf der Seite Arbeitgeber ist folgendes zu bedenken.

  • Häufige untertägige Abwesenheiten können zu Unstimmigkeiten führen. Kunden erreichen ih...
Peter Z.
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