26. Juni 2025

Rechtsgültige Unterschriften?

Unser CEO verfügt gemäss HR-Eintrag über ‘Kollektivunterschrift zu zweien’. Eine interne Unterschriftenregelung gibt es nicht. Bis anhin hat er Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Kündigungen etc. der Einfachheit halber immer selber unterzeichnet. Ich bin aber unsicher, ob wir dies auch weiter so handhaben können. Ein Arbeitsvertrag z.B. müsste ja gar nicht schriftlich abgeschlossen werden (ausser gewisse Vereinbarungen welche Schriftlichkeit erfordern).

Danke für ein Feedback.

2 Antworten

Die Bedenken sind begründet. Auch wenn ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich sein muss (Art. 320 Abs. 1 OR), ist bei schriftlicher Form darauf zu achten, dass er von vertretungsberechtigten Personen gemäss Handelsregister unterzeichnet wird. Gewisse Abreden (z. B. Abweichungen bei Überstundenvergütung, Art. 321c OR, oder Kündigungsfristen, Art. 335b/c OR) müssen schriftlich erfolgen.

Ein Handelsregistereintrag «Kollektivunterschrift zu zweien» bedeut...

Ronald B.
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Der Einfachheit halber sage ich nun, sind alle diese Verträge ungültig.

Kollektivunterschrift„Kollektivunterschrift zu zweien“ bedeutet, dass die betreffende zeichnungsberechtigte Person die Gesellschaft vollumfänglich vertreten kann, allerdings nur zusammen mit einer anderen Person, welche gemäss Handelsregister ebenfalls zeichnungsberechtigt ist.

Wenn der CEO also gemäss Handelsregister nur zu zweien unterschreiben darf, so gilt das für alle Dokumente mit Rechtscharakter.

Für einen Mitarbeiter bedeutet das nun, dass er sich auf den Vertrag beruf...

Peter Z.
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