Quellensteuer im Arbeitsvertrag erwähnen?
Müssen die folgenden Themen in Arbeitsverträgen erwähnt werden?
- Vorschrift der Quellenbesteuerung
- Vorweisen gültiger Aufenthalts-/Arbeitsbewilligungen
Oder kann man problemlos darauf verzichten? Was sind eure Empfehlungen?
1 Antwort
Man darf voraussetzen, dass jemand der in der Schweiz lebt, weiss wie er an der Quelle besteuert wird. Ausnahmen sind da die Expats, welche aber schon im ersten Gespräch daraufhin abgeholt werden müssen. Im Vertrag muss nichts stehen, da Gesetz.
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