03. August 2026

Private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs - was ist mit Benzinkosten?

Hallo zämä

Wir haben einen Mitarbeiter mit einem Geschäftsauto, welches er auch privat nutzen darf. In der Lohnabrechnung haben wir diesen geldwerten Vorteil aufgerechnet mit 0.9% des Fahrzeugwerts. Soweit alles ok. Wir haben - bis jetzt - noch keine Vereinbarung abgeschlossen, in welcher weitere Details definiert werden. So ist z.B. nicht geregelt, in welchem Ausmass die private Nutzung gestattet ist und was mit den Benzinkosten (bzw. den Kosten für das Aufladen des Elektroautos) ist. Der Mitarbeiter hat zwar eine Ladekarte, allerdings kann er diese nicht überall nutzen und muss daher für die Ladung teilweise bezahlen. Nun haben wir eine Spesenabrechnung von ihm erhalten, mit welcher er diverse Elektroladungen zurückfordert. Die meisten sind aus dem Ausland, weshalb klar ist, dass es sich hier um Privatfahrten handelt. Wir wissen nun nicht, wie damit umgehen und ich habe folgende Fragen:

  1. Da es keine Vereinbarung gibt, können wir ja jetzt nicht einfach sagen, dass er die offensichtlichen Privatfahrten selber bezahlen muss oder? D.h. die bisherigen Ladekosten müssten wir ihm zurückvergüten?
  2. Meiner Meinung nach müssten wir schnellstmöglich eine Vereinbarung abschliessen, in welcher geregelt ist, wie viel Kilometer er pro Jahr maximal fahren darf (es ist nämlich ein Leasingfahrzeug und er hat jetzt schon das Jahresziel erreicht) und dass die Ladekosten im Ausland nicht von uns bezahlt werden oder?
  3. Was mich etwas verwirrt: Die 0.9%, welche in der Lohnabrechnung aufgerechnet werden, bleiben ja unverändert, unabhängig davon, ob er einen gewissen Anteil selber bezahlen muss oder nicht. Stimmt das?

Danke vielmals für eure Antworten.

1 Antwort

Rückwirkend Regeln ändern kann schwierig werden.

Ich kenne es so, dass man im Geschäftswagenreglement alles aufnimmt, was gelten soll. Hier ist dann drin, dass alle Kosten infolge Fahrten in den Ferien vom Mitarbeitenden getragen werden müssen.

Im Weiteren ist es im Spesenreglement der Steuerkonferenz drin, dass man dem MA pro Monat CHF 60.- Ladekosten vergüten kann.

Auszug “Wird den Mitarbeitenden ein Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt, kann eine monatliche Pauschalentschädigung von maximal CHF 60 für das Laden des Fahrzeuges am Wohnort des Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Kosten für den privaten Stromverbrauch in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug abgegolten. “

Fazit: Zu Hause laden CHF 60.-, auswärts laden via Spesen abrechnen. Ferienladung im Reglement wegbedingen.

Bisher war nie ein Thema, wie die extensive Privatnutzung geregelt werden soll. Wie entsteht diese denn? Arbeitsweg kann es nicht sein, dies wäre durch die 0.9% abgegolten. Was noch?

Um das rauszufinden, könnte man den Mitarbeitenden dazu anhalten ein Fahrtenbuch zu führen. Vielleicht sieht man da, da...

Peter Z.
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