Privatanteil Geschäftsfahrzeug als Nettoabzug?
Hallo
Ich komme bei folgendem Thema leider nicht mehr weiter und hoffe auf eine Klärung: Es geht um das Geschäftsfahrzeug. Wir ziehen dem Mitarbeiter den Privatanteil für das Geschäftsfahrzeug (0,9 % vom Geschäftswagenwert) vom Nettolohn ab. Nun bin ich unsicher, ob es korrekt ist, dass wir keine Nettolohnaufrechnung auf die Sozialversicherungs- und Steuerbasis vornehmen.
In den Unterlagen und Artikeln, die ich bisher gefunden habe, steht lediglich, dass der Privatanteil sozialversicherungspflichtig ist – aber ich finde keine klare Aussage dazu, ob es auch Szenarien gibt in der sie es nicht ist.. Könnt ihr mir helfen?
1 Antwort
Hallo!
Ja, das ist so korrekt. Wenn dem Mitarbeitenden der gesamte Privatanteil (0.9%des Geschäftswagen-Kaufpreises) direkt vom Nettolohn abgezogen wird, entsteht kein geldwerter Vorteil, weil er die private Nutzung des Fahrzeugs vollständig selbst bezahlt.
Gemäss Wegleitung (FAQ zum Lohnausweis bzw. zur Rentenbescheinigung, Punkt 2.2.5) ist ein geldwerter Vorteil nur dann steuer- und sozialversicherungspflichtig, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeitend...