19. August 2025

Piketteinsatz während Betriebsferien/Ferien?

Wir haben 5 Wochen Urlaub. Während Weihnachten/Neujahr ist unser Betrieb grundsätzlich geschlossen und an diesen Tagen werden Ferien abgebucht. Die Serviceleute müssen aber Pikettbereitschaft halten und wenn nötig Einsatz leisten. Dafür erhalten Sie eine Bereitschaftspauschale.
Ein Mitarbeiter ist jetzt aber der Meinung, dass wir keine Ferien während dieser Pikettbereitschaft abbuchen dürfen. Dies sei gesetzlich nicht zulässig. Gearbeitet wird aber in dieser Zeit nicht.....was trägt man da sonst ein? kann jemand in diesem Fall helfen.Danke!

1 Antwort

Für Pikettdienst gelten die entsprechenden arbeitsgesetzlichen Regelungen (insbesondere Art. 14, Art. 15, Art. 19 Abs. 3 ArGV1), sofern Betrieb und Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz unterstellt sind.

Piketteinsätze sowie die Zeit für den Arbeitsweg (bspw. vom Wohnort des Arbeitnehmers an den Einsatzort und zurück) gelten als Arbeitszeit (Art. 15 Abs. 2 ArGV1).

Nicht als Arbeitszeit, aber dennoch als Arbeit, gilt die Pikettbereitschaft (= das Warten auf den Einsatz) ausserhalb des Betriebs. Auch diese Arbeit ist entsprechend zu entlöhnen, aber nicht zum Lohn, der für Arbeit während der Arbeitszeit bezahlt wird, sondern zu einer tieferen Entschädigung (BGE 124 III 249, E. 3b).

Wenn das Bundesgericht Pikettbereitschaft als Arbeit qualifiziert, dann kann es sich dabei nicht gleichzeitig um Ferien handeln, da Ferien der Erholung (von der Arbeit) zu dienen haben. Zudem können die Pikettdienst-Regelungen die Freizeitgestaltung und damit die Erholungsbestrebungen massiv einschränken: Bewegungs-Rayon, Reaktionszeit, Einsatzbereitschaft (Alkoholkonsum etc.).

Es ist der Arbeitgeber, der den Ferienzeitpunkt bestimmt (Art. 329c Abs. 2 OR), und wenn er dies jeweils früh genug macht und nicht sämtlicher Ferienanspruch dabei verbraucht wird (viele Arbeitnehmer wollen nicht nur im Winter Ferien machen), ist das so in Ordnung. Allerdings kann er nicht Ferien anordnen für Arbeitnehmer, denen er sagt, dass sie dann arbeiten müssen (Pikettdienst leisten). Dass er den Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr schliessen will, ist sein Entscheid, sein Betriebsrisiko, das er nicht auf...

Ronald B.
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