Personalreglement rechtliche Aspekte?
In unserem Personalreglement stehen folgende Angaben:
und
Diese wurden rechtlich geprüft. Nun hat ein Mitarbeiter Einspruch erhoben, ist dies berechtigt oder sind diese Angaben korrekt.
Freundliche Grüsse
1 Antwort
Ich würde das Geld vom Juristen der das geprüft hat zurückverlangen!
Nie und in keinem Fall darf der Arbeitgeber die medizinischen Unterlagen einsehen. Es steht im nur zu ein qualifiziertes Arztzeugnis zu verlangen, welches ein wenig mehr Auskunft gibt über mögliche andere Verwendungsarten des erkrankten Mitarbeitenden. z.B. nur Sitzende Tätigkeit bei einem Möbelpacker. Oder ein weiteres Arztzeugnis kann die Auslandferien betreffen, indem der Arzt bestätigt, dass dies die Heilung nicht beeinträchtigt.
Was bei Krankentaggeldversicherung...