14. April 2026

Personaldossier aushändigen?

Ich arbeite in einem Verein, der über eine Geschäftsstelle mit einer Geschäftsführerin verfügt. Nun verlangt die Präsidentin Einsicht in verschiedene Personaldossiers. Ich bin mir unsicher, wie ich damit umgehen soll. Meines Wissens ist das so nicht zulässig. Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen?

1 Antwort

Zuerst - danke, dass Du an den Persönlichkeitsschutz gedacht hast!

Art. 6 DSG nennt die datenschutzrechtlichen Grundsätze. Einer davon ist die Zweckbindung, ein anderer das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Es fragt sich somit, was die Präsidentin mit der Einsichtnahme bezweckt. Der Eingriff in die Privatsphäre (z.B. durch Kenntnisnahme von Gesundheitsdaten) muss durch den Zweck gerecht...

Marc F.
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