Pensionierten MA auf Auftragsbasis - was gilt es zu beachten?
Liebe Community
Wir sind eine sehr kleine Firma mit wenig HR-Wissen und wären dankbar für eure Hilfe.
Ausgangslage:
Ein langjähriger MA wurde letztes Jahr im Referenzalter pensioniert. Der MA bezieht jetzt die AHV-Rente, das PK-Guthaben hat er sich ausbezahlen lassen. Da wir auf sein Wissen angewiesen sind, wollen wir ihn Auftragsbasis (Stundenlohn) weiterbeschäftigen.
Fragen:
- Solange der Freibetrag von 16’800 CHF/Jahr nicht überschritten wird, fallen keine AHV/IV/EO-Beiträge an. Gibt es andere Beiträge, die zu beachten sind?
- Wie sieht es mit der Unfallversicherung aus? Ich nehme an eine Berufsunfallversicherung ist obligatorisch? 8h pro Woche für NBU werden nicht erreicht.
- Die Person wird ihre Arbeitszeit via Stempeluhr erfassen. Der Arbeitsweg inkl. Umkleidezeit sollen bezahlt werden (jeweils 1 Stunden vor und nach Arbeitsbeginn) und wird vertraglich festgehalten. Sprich pro Einsatz werden 2h zusätzlich ausbezahlt. Gilt es was zu beachten?
- Gibt es noch was Spezielles für den Arbeitsvertrag zu beachten?
- Gibt es noch etwas Wichtiges für den MA zu beachten?
Ich bin mir nicht sicher, ob die Infos in dieser Frage veraltet sind.
Danke für eure Hilfe und liebe Grüsse
1 Antwort
Guten Tag
Der AHV Freibetrag gilt bis CHF16’800. Solang dieser nicht überschritten wird werden keine Beiträge der AHV fällig. Der ALV Abzug fällt ganz weg, auch bei einer Überschreitung des Freibetrages.
Gegen Berufsunfälle sind auch Rentner und Rentnerinnen versichert. Sollte der Mitarbeiter zu einem späteren Zeitpunkt weniger als 8 Wochenstunden arbeiten und somit die NBU-Deckung wegfallen, so g...