20. Juni 2023

Ordentliche Kündigung mit Androhung einer fristlosen?

Hallo

Wir haben einen Mitarbeiter, der mehrheitlich Remote arbeitet und sich nun seit längerer Zeit nicht mehr bei uns meldet. Auf Anrufe, WhatsApp Nachrichten und Mails hat er nur kurz mit dem Satz “ich lebe noch” geantwortet.

Wir möchten ihm nun eine ordentliche Kündigung zustellen (2 Monate Kündigungsfrist), jedoch mit dem Vermerk, dass wenn er sich innerhalb von einer Woche nicht bei uns meldet und einen Nachweis seiner Arbeitstätigkeit erbringt, wir ihm fristlos kündigen.
Ist das zulässig (ordentliche Kündigung mit Androhung einer fristlosen Kündigung)?

Vielen Dank

2 Antworten

Akzeptiert durch Author

Grundsätzlich stimme ich Ronald B. (wie allermeistens) zu - aber vorliegend sollten wir noch etwas mehr über die konkrete Tätigkeit des “verstummten MA” wissen: wenn dieser “mehrheitlich Remote arbeitet” heisst das für mich, a.) dass er ihre digitalen Arbeitsmittel regelmässig nutzt und Arbeitsergebnisse abliefert. Programmierer etwa zieh...

Marc F.
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Akzeptiert durch Author

Ist die weitere Zusammenarbeit unzumutbar, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt (Art. 337 Abs. 2 OR). Wenn sich der Arbeitnehmer “längere Zeit” (deutlich mehr als nur ein paar Tage) nicht mehr meldet, sodass man nicht einmal weiss, ob er überhaupt noch arbeitstätig ist, scheint diese Unzumutbarkeit gegeben zu sein.
Kündigt man ihm zuerst ordentlich, wäre eine spätere fristlose Kündigung aus den gleichen Gründen wohl nicht mehr gerechtfertigt.
Will man das Risiko nicht eingehen, dass ein allfälliger Richter den Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung als zu wenig schwerwiegend erachtet, kann wie folgt vorgegangen werden:
a) Abmahnung schicken (möglichst so, dass sie ihn auch erreicht) mit Androhung der...

Ronald B.
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