09. Mai 2025

Neuer Arbeitsvertrag nach Erreichen des Pensionsalters?

Das Personalreglement unseres Unternehmens besagt, dass mit Erreichung des AHV-Pensionsalters das Arbeitsverhältnis endet. Bei einer Weiterbeschäftigung wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Wie verhält es sich in einem Fall, wenn das alte Arbeitsverhältnis durch den AN zur Erreichung des Pensionsalters gekündigt wurde und direkt im Anschluss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde? Gelten Kündigungsfristen und Sperrfristen mit Gültigkeit des neuen Vertrags, oder muss das alte Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden? (Die Funktion, Abteilung, etc. sind unverändert.)

NACHTRAG: Der Arbeitsvertrag wurde durch den AN gekündigt. Die Funktion ist neu (Wechsel Team Lead zu normalen Team Mitglied & Senkung des Arbeitspensums).

2 Antworten

Gemäss deinen Angaben hätte der MA ja nicht mal selber künden müssen. Ein neuer Vertrag ist häufig die Lösung, wenn im Reglement vorgesehen ist, dass man beim erreichen des Referenzalters austreten muss.

Der neue Vertrag zeigt dann die veränderten Umstände. Meistens sind es Veränderungen der Arbeitszeit, des Lohnes (z.B. von Monats- z...

Peter Z.
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Es ist m.E. ein Unding, das Arbeitsverhältnis mit dem AHV-Pensionsalter automatisch enden zu lassen. Wenn die Zusammenarbeit beendet werden soll, soll gekündigt werden, von der einen oder von der anderen Partei.

Natürlich gilt das ganze Dienstalter (seit ursprünglichem Eintritt) für die Berechnung von Kündigu...

Ronald B.
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