03. April 2023

Nebenbeschäftigung: Handhabung bei 100% Pensum?

Ein Bewerber bewirbt sich bei uns für eine 100% Stelle. Er hatte vor ca. 3 Jahren eine Selbstständigkeit inne, von welcher er nicht mehr ausreichend ‘‘leben’’ konnte. Dann liess er sich bei einem Arbeitgeber anstellen (Pensum 100%). Nebenbei betreut er seit Geschäftsaufgabe immer noch ein paar wenige ehemalige Kunden von seinem eigenen Business (ca. 10%, abends).

Falls wir ihn anstellen würden, wie müssten wir dies bzgl. seiner ‘‘privaten’’ Nebenbeschäftigung (10%) handhaben? Wir erstellen bei Teilzeiter mit Nebenbeschäftigung jeweils eine Aktennotiz mit dem Hinweis Einhaltung Höchstarbeitszeit, Einhaltung Nachtruhe etc. Wie ist dies bei einem Vollzeiter zu regeln?

3 Antworten

Ich teile Retos Meinung, dass ein 90% Pensum hier angezeigt wäre.

Rechtlich darf er bis zu den vom Arbeitsgesetz vorgesehenen Stundenlimiten (45 Wochenstunden, regelm. nicht mehr als 11 Std. pro Tag, usw.) arbeiten. Ihr könnt das aber nicht ko...

Peter Z.
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Grundsätzlich ist eine Nebenbeschäftigung möglich, wenn es im AV oder im Personalreglement nicht ausgeschlossen ist. Es ist ...

Gül C.
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Grundsätzlich ebenso wie beim Teilzeiter! Warum lässt er sich nicht einfach 90% einstellen? Dann wäre es vom Pensum gesehen für ihn einfacher.

Zusätzlich würde ich ihn noch darauf hinweisen, falls es ...

Reto L.
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