Nebenbeschäftigung bei 100% in Deutschland?
Hallo zusammen
Ich habe aktuell einen Antrag für eine Nebenbeschäftigung auf dem Tisch, die ich bestätigen soll.
- Die Mitarbeiterin arbeitet bei uns zu 100%.
- Internationale Grenzgängerin mit 2 Tagen Homeoffice in Deutschland
- Funktion: Geschäftsführerin eines Start-ups (nebenberuflich, unentgeltlich), Firmensitz in Deutschland, Ingenieur-Dienstleistungen
- Wir haben eine 42.5 Std./Woche - die Mitarbeiterin versichert nicht mehr als 45 Std. zu arbeiten (können wir nicht kontrollieren).
- Es ist bestätigt, dass keine geschäftliche Konkurrenz /Interessenskonflikte zur Haupttätigkeit bestehen und keine vertraulichen Informationen aus der Haupttätigkeit in die Nebentätigkeit fliessen.
Bei diesem Set-up gibt es für mich zwei Fragezeichen. Es sind dies:
- 2 Tage Homeoffice in Deutschland
- Geschäftsführungstätigkeit in Deutschland, auch wenn unbezahlt
Ich stelle mir konkret folgende Fragen:
- Wie verhält es sich mit Homeoffice und Geschäftsführertätigkeit in Deutschland - Sozial- und Steuerpflicht unserer Firma in Deutschland, 25% Regelung
- Geschäftsführertätigkeit unbezahlt - wie wird das im erwähnten Kontext gewertet?
Ich freue mich auf eure Expertise in diesem konkreten Fall. Ich persönlich finde es heikel, bin aber nicht die Spezialistin.
Tausend Dank im Voraus.
Beste Grüsse
Bea
1 Antwort
Hallo Bea
Also die Mitarbeiterin arbeitet bei euch zu 100% und da wäre ich bei Bewilligungen von Nebenbeschäftigungen schon grundsätzlich vorsichtig. Dann kommt noch die Funktion “Geschäftsführerin” dazu, auch wenn Start-up und unentgeltlich. Die Arbeit bei einem Start-up ist am schwierigsten einzuschätzen und meistens zeitintensiver, als bei einem bestehenden Unternehmen. Grundsätzlich ist die Regelung bezüglich der Sozialversicherungen wie folgt:
- Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU-Staates, die nur in einem EU-Staat erwerbstätig sind, unterstehen grundsätzlich dem Sozialversicherungssystem dieses Staates.
- Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU-Staates, die Erwerbstätigkeiten im Angestelltenverhältnis oder als Selbstständigerwerbende gleichzeitig in mehreren Staaten (Schweiz und EU) ausüben, sind grundsätzlich dem Sozialversicherungssystem des Wohnsitzstaates unterstellt.
- Jene Personen, die nicht oder zu keinem wesentlichen Teil (< 25 %) in ihrem Wohnsitzstaat erwerbstätig sind, unterstehen dem Sozialversicherungssystem jenes Staates (Schweiz oder...