10. April 2024

Nachträglicher AHV-Abzug?

Eine Mitarbeiterin hatte letztes Jahr einen Bruttolohn von ca. Fr. 3’500.00.

Leider war sie im System nicht korrekt erfasst und es wurde Ende Jahr übersehen, dass man ihr AHV hätte abziehen müssen.

Wir wissen, dass wir diesen Lohn bei der SVA nachmelden müssen. Was müssen wir bei der Mitarbeiterin machen, damit diese die Abzüge auch noch bezahlen kann?

1 Antwort

Gutes tun und darüber sprechen:

Zeigt euch grosszügig, steht zu eurem Fehler, überweist der SVA ...

Reto L.
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