29. Januar 2024

Mutterschaftsurlaub vor der Geburt?

Bei Unia findet sich der Hinweis, dass man schon vor der Geburt zwei Wochen Mutterschaftsurlaub beziehen kann, wenn es ein GAV oder Vertrag vorsieht. Ich habe nun keine Gesetzesartikel hierzu gefunden. Wer weiss was genau gilt?

Wir wollen bei schwangerschaftsbedingter Abwesenheit vor der Geburt, zwei Wochen an die Mutterschaftszeit anrechnen.

Geht das ohne GAV? Einzelarbeitsvertrag?

Dankeschön

1 Antwort

Der Bezug der Mutterschaft wird durch die Mutter gewählt. Der Arbeitgeber kann auch bei schwangerschaftsbedingter Abwesenheit keinen Vorbezug verlangen. Bei uns ist dies im Gesamtarbeitsvertrag festgehalten. Soweit ich weiss, kann dies nur gemacht werden, da bei uns der Mutterschaftsurlaub 2 Wochen mehr, als das gesetzliche Minimun dauert. Ans...

Geraldine F.
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