Müssen wir Büro-Mitarbeitenden Zuschläge bezahlen, wenn sie ausnahmsweise am Wochenende arbeiten?
Wir sind ein 365-Tage-Betrieb. Die Mitarbeitenden im Büro arbeiten jedoch grundsätzlich von Montag bis Freitag. Vereinzelt kommt es vor, dass sie für spezielle Einsätze oder Veranstaltungen am Wochenende arbeiten müssen.
Besten Dank für eure Rückmeldung.
1 Antwort
Wenn der Betrieb und die betroffenen Personen dem Arbeitsgesetz unterstehen und wenn keine Ausnahmen (z.B. ArGV2) gelten, dann gilt das Verbot der Sonntagsarbeit (Art. 18 ArG) und es müssten Bewilligungen eingeholt werden (Art. 19 ArG).
“Vorübergehende Sonntagsarbeit wird bewilligt, sofe...