Muss man etwas machen, wenn ein MA nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeitet?
Ich habe eine grundsätzliche Frage: Angenommen, ein Mitarbeiter erreicht das Pensionsalter und im Personalreglement steht, dass der Vertrag nicht automatisch endet, sondern bei Bedarf gekündigt werden muss. Beide Parteien möchten das Arbeitsverhältnis weiterführen. Gibt es für uns als Arbeitgeber - ausser dem AHV-Freibetrag - irgendetwas Spezielles zu beachten? Müssen wir der Pensionskasse melden, dass er weiterarbeitet oder läuft das einfach, solange wir keinen Austritt melden? Danke für eine Antwort.
3 Antworten
Wir machen in jedem Fall immer neue Verträge / Schriftlichkeiten sei es bei Weiteranstellung nach ord. Pension oder auch nach Frühpension. Es gilt zu klären ob die Rente aufgeschoben wird, demnach b...
Guten Tag
Grundsätzlich läuft das Arbeitsverhältnis weiter, das ist korrekt. Die Pensionskasse muss sicherlich informiert werden und abgeklärt werden, ob der Mitarbeitende weiter Beiträge bezahlen möchte / kann. Zudem macht es Sinn die KTG-A...
Falls beide Parteien das Arbeitsverhältnis zu gleichen Konditionen (Pensum, Kündigungsfristen, Ferienregelung etc.) weiterführen wollen, wären gegebenenfalls nur die Auswirkungen Dritter (PK und KTG) auf den Vertrag im Vertrag neu zu regeln. Gerade im Bereich der Lohnfortzahlu...