27. Mai 2025

Muss Arbeitsvertrag bei zusätzlicher Tätigkeit ergänzt werden?

Unser Jobcoach leitet einmal in der Woche 1 Std. den Turnunterricht für unsere Klienten. Unser Koch begleitet die Gruppe und assistiert.

Dies basiert nur auf einer mündlichen Vereinbarung, da diese Leistung auf freiwilligen Basis geleistet wird und in die Vertraglich geregelte Arbeitszeit fällt. Nun hat sich der Koch im Turnunterricht verletzt und ich musste eine Unfallmeldung erstellen in welcher steht, dass er während der Arbeitszeit in einer Turnhalle am Turnen war. Da kam die Frage auf, ob wir diese Vereinbarung, arbeitsrechtlich gesehen, schriftlich festhalten müssen.

1 Antwort

Nein, das ist nicht erforderlich (Art. 320 Abs. 1 OR), falls nicht anderswo (Reglement, GAV) vereinbart.

Sinnvollerweise ist aber die Unfallmeldung so zu verfassen, dass klar wird, dass die Arbeit z...

Ronald B.
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