Mitarbeiter geht jährlich 6 Wochen auf Kur?
Hallo zusammen, ich habe ein etwas spezielles Thema und möchte das sozial und fair lösen. Denn wir sind eine soziale NPO. Wir haben vor 1.5 Jahren eine Mitarbeiterin eingestellt, die uns nicht gesagt hat, dass sie aufgrund eines Traumas vor einigen Jahren, jährlich auf eine 6 wöchige Kur geht. Ihr Arzt schreibt sie dafür krank. Im ersten Anstellungsjahr hat sie das nicht gemacht - sie sagt, sie war ja neu. Nun hat sie uns darüber informiert. Für die Dauer der Kur ist sie krankgeschrieben, unsere KTG fängt aber erst nach 30 Tagen an zu zahlen. Da wir als NPO sehr auf unsere Finanzen achten müssen, bedeutet das für uns eine unerwartete finanzielle Mehrbelastung, da wir diese 6 Wochen anderweitig mit Aushilfen abdecken müssen. Kündigen wollen wir sie eigentlich nicht, da sie einen guten Job macht, aber finanziell schenkt uns das ziemlich ein.
Nun wollte ich in die Runde fragen, ob jemand Ideen zur Problemlösung hat?
Und dann wollte ich noch fragen, falls wir sie aufgrund der unerwarteten finanziellen Mehrbelastung für uns (weil wir davon nichts wussten), doch kündigen müssen, ob das überhaupt ohne Weiteres möglich ist? Nicht dass es als missbräuchlich angesehen werden kann?
Danke für die Hilfe!
2 Antworten
Meine erste Antwort wird nicht angezeigt!?? Zweiter Versuch und hoffentlich gleich...
“Kommt darauf an sagen Juristen”. Missbräuchlich könnte die Kündigung sein, wenn ihr gemäss Art. 336 OR eine Lohhnzahlung verhindern wollt.
Nicht Missbräuchlich wäre es meiner Meinung nach, wenn ihr kündet, weil die Person bei der Anstellung wesentliche Bestandteile verschwiegen hat.
Ich bin kein Jurist und würde folgendermassen vorgehen:
- Mit der Person Kontakt aufnehmen und erklären, dass man das Arbeitsverhältnis unter diesen Bedingungen nicht mehr fortsetzen wolle, da das Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden sei.
- Dann abklären lassen, ob nicht eine Versicherung für das Trauma aufkommen müsste. (z.B. Verkehrsunfall > Verursacherversicherung)
- Dann, ob diese Kur tatsächlich nötig ist. Sie hat sie schon einmal ausgesetzt und wohl übe...
Schwierig. Allenfalls ist die etwas seltsam anmutende Begründung “neu zu sein”, um im ersten Jahr der Anstellung nicht zur Kur zu gehen, ein ausreichender Grund, die Angelegenheit zu hinterfragen und einen Vertrauensarzt einzuschalten.
Eine weitere Möglichkeit wäre, die Krankentaggeldversicherung neu ohne 30tägige Wartefrist abzuschliessen. Dadurch schiessen dann zwar die Prämien in die Höhe, was alle betreffen würde, aber soziales Handeln hat ja häufig zur Folge, dass Dritte (über Steuern, über Prämien) bezahlen.
Das Gespräch mit der Arbeitnehmerin suchen (wie lange wird d...