09. Januar 2023

Meldeverfahren?

Hallo

Ich bin etwas verwirrt bzgl. Meldeverfahren und der 8 tägigen Voranmeldefrist. Das AWA war leider weniger behilflich.

Muss bei einer Aushilfe aus dem Ausland (temporäre Unterstützung im Betrieb), sie kommt 5 Tage, eine Meldung erfolgen und sind die 8 Sperrtage zu berücksichtigen?

In der Weisung, Punkt 3.3.3. steht im 2. Absatz, mind. 8 Tage vor Beginn und im 4. Absatz, spätestens am Tag vor Arbeitsaufnahme.

Ist jede Tätigkeit unter 8 Tage im Jahr meldepflichtig? Wo finde ich das heraus?

Kann mir hier jemand Klarheit verschaffen?

Herzlichen Dank!

2 Antworten

Hallo

Grundvoraussetzung, es handelt sich beim Arbeitnehmenden oder Entsandten um einen Staatsangehörigen der EU/EFTA mit Stellenantritt in der Schweiz. Für Entsandte gibt es noch weitere Richtlinien.

Zudem muss die Meldung im Rahmen der Stellenmeldepflicht stattfinden respektive deren Voraussetzungen eingehalten werden.
Schweizer Arbeitgeber melden Kurzaufenthalte spätestens einen Tag vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit.

In die Schweiz entsendete Arbeitneh...

Christian V.
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DIE Antwort habe ich nicht, aber in deinem Kanton sollten sie dir eine korrekte Antwort geben können. Sie da...

Reto L.
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