11. August 2023

Maximale Überzeit?

Frage zu Workaholics

Verstehe ich das richtig:

«Die Überzeit darf für den einzelnen Arbeitnehmer zwei Stunden im Tag nicht überschreiten, ausser an arbeitsfreien Werktagen oder in Notfällen, und im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr betragen als 170 Stunden für Arbeitnehmer mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden»

Heisst das konkret, er darf von Montag bis Freitag erst mal die vertragliche Arbeitszeit von 8.5 Stunden arbeiten, plus 0.5 Stunden bis zum Erreichen der Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz, dann sind wir bei 9 Stunden. Dann dürfen nochmals zwei Stunden obendrauf kommen bis max. 11 / Tag? Am Samstag ist dann quasi ein neuer Tag, wieviel gilt da, nochmals die 11 Stunden?

Danke im Voraus.
PS: Ich wollte nicht zwingend anonym posten, sehe aber keinen anderen Button.

1 Antwort

Der Massstab für die Überzeit ist die Woche (Art. 9 ArG). Die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden (Art. 12 Abs. 1 ArG); Workaholism zählt nicht zu den Ausnahmegründen. Und auch diese Überschreitungen sind limitiert:

  • 170 Stunden im Kalenderjahr (Art. 12 Abs. 2 lit. a ArG).
  • Und 2 Stunden pro Tag (Art. 12 Abs. 2 ArG); hier müsste aber vorher schon 45 Stunden gearbeitet worden sein, damit d...
Ronald B.
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