03. Juli 2020

Lohnzahlung nach Kündigung MA bei Krankheit?

Die Arbeitnehmerin hat gekündet. Während der Kündigungsfrist wird durch Zufall festgestellt, dass ihr operativ etwas entfernt werden muss. Nun wird die Erholungszeit nach der Operation länger ausfallen als die Kündigungsfrist dauert.
Unser Personalreglement gibt vor, dass wir 60 Tage 100% entlöhnen, danach greift erst die Krankentaggeldversicherung.

Wer zahlt nun wie lange ihren Lohn?

1 Antwort

Dumm gelaufen.... hoffe nichts Schlimmes und sie ist bald wieder vollständig Gesund.

Die Erkrankung verlängert die Kündigungsfrist nicht, da sie selber gekündet hat.

Eure Lohnzahlungspflicht endet somit mit dem regulären Enddatum.

Die KTG lebt allerdings erst nach 60Tagen auf, was unter Umständen ein Loch verursacht. Das ist leider so. Die Versicherung aber muss - unabhängig vom Lohnfortzahlungsloch - ihre Leistungen erbringen, da der Krankheit...

Peter Z.
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