29. Juni 2023

Lohnfortzahlung wenn KTG "abläuft"?

Eine Mitarbeiterin ist seit September 2021 lückenlos krank und bezieht seit September 2022 eine IV Rente. Die Krankentaggelder “laufen” nun ab Anfang/Mitte September. Danach zahlen wir als Arbeitgeber wieder ihren Lohn (zu 80%), korrekt? Oder müssen wir ihr den vollen Lohn auszahlen? Sie muss ja kein Zeugnis mehr senden.

1 Antwort

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Es kommt darauf an, was verabredet wurde. Normalerweise ist die Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR beendet, wenn die Krankentaggeldzahlungen erschöpft sind.
Da die Sperrfristen längst abgelaufen sind (Art. 336c Abs. 1 ...

Ronald B.
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