Lohnfortzahlung Unfall bei Arbeit auf Abruf
Hallo zusammen
Ich hätte eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
In unserem Unternehmen beschäftigen wir zahlreiche Mitarbeitende im Arbeitsverhältnis auf Abruf. Je nach Abteilung handelt es sich dabei um echte oder unechte Arbeit auf Abruf.
Nun haben wir folgenden Fall: Ein Mitarbeitender hat sich in seiner Freizeit verletzt (Privatunfall). Er erreicht bei uns kein durchschnittliches Pensum von 8 Stunden pro Woche und ist deshalb nicht über unseren Betrieb gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
Besteht in einem solchen Fall dennoch eine Pflicht zur Lohnfortzahlung? Wie wird dies bei Arbeit auf Abruf gehandhabt?
Werden lediglich die bereits bestätigten bzw. fest eingeplanten Einsätze bezahlt, oder richtet sich die Lohnfortzahlung nach den üblichen Skalen zur Lohnfortzahlung (z. B. Berner, Zürcher oder Basler Skala) beziehungsweise nach dem durchschnittlich erzielten Verdienst?
Vielen Dank für eure Einschätzungen und Erfahrungen.
1 Antwort
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