21. Mai 2021

Lohnfortzahlung bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?

Ein MA ist seit dem 19.07.2017 bei uns angestellt und ist seit dem 05.04. bis 05.06.2021 zu 60% krankgeschrieben. Da ich erst seit dem Monat die Löhne bearbeite, ist mir aufgefallen, dass sie bei der Versicherung noch nicht angemeldet wurde.

Gemäss unserer Versicherung wird sie für den ersten Monat 100% ausbezahlt (der April-Lohn also zu 100%) und nach dem 1. Monat dann zu 80% für due Dauer von 700 Tagen (durch die Taggeldversicherung). Ich werde sie so schnell wie möglich bei der Taggeldversicherung anmelden.

Da der Mai-Lohn zu 100% entrichtet wurde (was falsch ist) stellt sich für mich die Frage, wie ich das mit dem Juni-Lohn korrigieren muss, sprich, wie ich die teilweise Arbeitsunfähigkeit korrekt abrechne?

Nehmen wir an, der MA verdient CHF 4'900 zu 100%. Muss ich dann 40% zu 100% (CHF 1960) und 60% zu 80% (CHF 2'352), insgesamt also CHF 4312, auszahlen?

Oder verlängert sich die Wartefrist von 30 Tagen auf 60 Tagen?

Leider wiess ich nur wie ich bei 100% Arbeitsunfähigkeit vorgehen muss, bei teilweiser Arbetisunfähigkeit verstehe ich die Berechnung leider nicht.

Ich danke für die Unterstützung.


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