15. Dezember 2020

Lohnfortzahlung bei 20% AUF und 80% AF?

Krankheitsverlauf:

01.10.20-31.10.20: 50% AUF – 50% Arbeitsfähig

01.11.20-30.11.20: 30% AUF – 70% Arbeitsfähig

01.12.20-31.12.20: 20% AUF – 80% Arbeitsfähig – Krankenversicherung bezahlt kein Taggeld mehr bei einer 20% AUF.

Wie müssen wir bei der Lohnabrechnung vorgehen? 80% LOHN bezahlen? Wir müssen nicht noch zusätzlich 80% von 20% AUF bezahlen, oder?

Dies steht im Personalreglement:

Lohnfortzahlung bei Krankheit

Wird der Mitarbeiter wegen Krankheit an der Arbeit verhindert, so erhält er im Rahmen der Bestimmungen der Versicherungsträger das Gehalt oder einen Lohnersatz.

Die Versicherung leistet ab dem 31. Tag (Karenzzeit) 80% des bisherigen Lohnes während maximal 730 innert 900 aufeinander folgende Tage. Während der Karenzzeit entrichtet der Arbeitgeber den Lohn zu 100%.

Überentschädigungsverbot

Treten an die Stelle des Lohnes Lohnersatzleistungen (Kranken- oder Unfalltaggelder), darf die Auszahlung bei Arbeitsverhinderung nicht grösser sein, als die Auszahlung bei Arbeitsleistung wäre (Nettolohnprinzip).

Danke vielmals.

3 Antworten

Auf die 80% Arbeitsfähig hat sie doch 100% Lohnanspruch und auf die 20% AUF dann 80%. Beispie...

K. B.
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100 % Lohnanspruch gemäss OR entfält wenn Arbeitgeber Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat.

Lohnanspruch nach Personalregelment:

01.10.20-31.10.20: 50% AUF – 50% Arbeitsfähig

100 % Lohn

01.11.20-30.11.20: 30% A...

Cana K.
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Karins Antwort ist bei einer Firma welche keine Krankentaggeldversicherung hat korrekt. Während einer gewissen Zeit (Berner, Zürcher oder Basler Skala) muss der Arbeitgeber 80% Lohnersatz leisten.

Bei einer Firma mit KTG Versicherung, wird diese Pflicht durch die längeren Leistungen der Krankentaggeldversicherung aufgehoben.

Dies bedeutet, dass der AG nach Zahlung des Lohnes während der Karrenzfrist, von weiteren Zahlungen entbunden ist. Die Versicherung übernimmt die Lohnfortzahlungspflicht. Wird die Versicherung nicht mehr Leistungspflichtig, weil der Krankheitsanteil unte...

Peter Z.
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