22. Januar 2024

Lohndeklaration AHV?

Hallo

Ich bin unsicher wegen der Lohndeklaration SVA. Wir haben den Sitz im Aargau. Eine Mitarbeiterin arbeitet für uns aber in Graubünden, wohnt auch dort und wir kriegen vob der SVA GB auch die Aufforderung für die Lohndeklaration.

Muss ich sie in Graubünden oder Aargau angeben?

Vielen Dank für eure Hilfe.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Grundsätzlich seid ihr wohl bei der SVA Aargau unter Vertrag. Das ist eure Ausgleichskasse. Der Wohnort von Mitarbeitenden spielte eigentlich keine Rolle.

ABER ACHTUNG!

Du schreibst “arbeitet auch dort”. Somit könnte die SVA GR davon ausgehen, dass ihr dort eine Betriebsstätte habt und damit ...

Peter Z.
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